AGB


 Verkaufs-, Lieferungs – ,Zahlungsbedingungen 

 Stand: 01.01.2020

 1. Angebot und Vertragsabschluß

 Nachstehende Vertragsbedingungen sind ausschließlich für alle Angebote und Aufträge maßgebend. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Unter   Beachtung   der Verabredung der angegebenen Preise gelten die Aufträge als erteilt.
 Abänderungen, Ergänzungen, Nebenabredungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Verpflichtung zur Abgabe   einer   Auftragsbestätigung besteht für uns nicht.


 2. Preise, Versicherung und Zahlung

 Die Preise gelten ab unserem Lager. Gemäß §1 UStG wird Umsatzsteuer berechnet.
 Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen.
 Versicherung der Sendung wird zu Lasten des Auftraggebers, auf dessen ausdrücklichen Wunsch vorgenommen.
 Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb 8 Tage nach Erhalt der Rechnung / Ware zu erfolgen. Die   Wertstellung   erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht. 
 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.


 3. Lieferfristen

 Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, z.B. Auftragsbestätigung, Rechnung,   Versandunterlagen,   bei Neukunden nach Zahlungseingang.
 Von uns angegebene Lieferfristen sind in jedem Falle unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges   vereinbart   ist. Ein Anspruch auf Entschädigung einer fest vereinbarten Lieferfrist oder Anspruch auf Entschädigung bei Folgeschäden ist   ausgeschlossen.


 4. Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes

 Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des   Auftraggebers,   spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 in   Empfang zu   nehmen.


 5. Eigentumsvorbehalt

 Wir behalten uns, bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderung, das   Eigentum an   allen Liefergegenständen vor. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug, auch ohne Ausübung des Rücktrittrechtes und ohne   Nachfristensetzung auf Kosten des   Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Bei laufender Rechnung gilt das gesamte   Vorbehaltsgut zur Sicherung der   Saldenforderung.
 Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Er hat uns bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung   oder sofortigen Verfügung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen dem   Lieferer   Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an.
 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der   Auftraggeber  zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltentmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns   gelten nicht   als Rücktritt vom Vertrag.


 6. Technische Vorbehalte

 Bei allen Aufträgen, insbesondere bei Sonderanfertigungen und Druckaufträgen behalten wir uns 10% Mehr-oder Minderlieferung vor. Auch   Abweichungen   hinsichtlich der Einfärbung des Rohmaterials, die handelsüblichen Abweichungen vom Muster, sowie die durch die Drucktechnik   bedingten Unterschiede   zwischen Andruck und Auflagendruck bleiben vorbehalten.
 Zähldifferenzen müssen uns bei Großauflagen bis zu einer Toleranz von 3% nach oben und nach unten vorbehalten bleiben. Toleranzen hinsichtlich   Folienstärke, Gewichts- und Größenabweichungen regelt die GKV Prüf- und Bewertungsklausel für (Hochdruck)-Polyethylen-Folien und Erzeugnissen   daraus.
 Farbabweichungen werden für alle Druckarbeiten m Rahmen des Zulässigen vorbehalten, auch für Lichtbeständigkeit der Druckfarben wird keine   Gewähr   übernommen. Geringe Schwankungen des Druckstandes sowie ein Ausschuß von 3% bei Druckarbeiten sind handelsüblich und berechtigen   nicht zu   Mängelrügen.
 Entwürfe, Klischees, Lithographien etc werden dem Auftraggeber komplett in Rechnung gestellt. Sie bleiben, sofern keine anderen Vereinbarungen   getroffen   wurden, unser Eigentum, wofür uns alle Rechte vorbehalten bleiben. Verwendet der Auftraggeber für seine Druckaufträge Zeichen,   Schriften, Namen oder   Ideen, die Schutzrechten oder Ansprüchen anderer unterliegen, sind wir von jeglichem Anspruch dieser Stelle frei.


 7. Beanstandungen

 Berechtigte Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen spätestens 14 Tage nach Eingang der Waren (Sendung) bei uns schriftlich vorliegen. Bei   begründeter Mängelrüge gewähren wir entweder einen angemessenen Preisnachlaß oder nehmen die Ware zurück, um nach unserer Wahl einen   frachtfreien   Umtausch, Ersatzlieferung, Neuanfertigung oder Kaufpreiserstattung zu leisten.
 Weitere Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus evtl. Folgeschäden etc. sind ausgeschlossen.


 8. Gerichtsstand

 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist mein Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher,   sondern   Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen   allgemeinen   Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht   bekannt ist. Die   Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.


 9. Besonderes.

 Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der   Bestellung   zugrunde liegen und von uns nicht ausdrücklich Widerspruch erhoben wurde